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Monreal GbR  |  53506 Hönningen

 

Fotos: Fotograf Hans-Jürgen Vollrath; als auch eigene Fotografien

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Der Ferienwohnungsbetrieb „Quartier Oberhut“, im Folgenden mit BHB (Beherbergungsbetrieb) abgekürzt, vermittelt Ferienwohnungen in Ahrweiler, Oberhutstr. 43, entsprechend dem aktuellen Angebot.

 

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften des Vertragsverhältnisses zwischen dem Gast und dem BHB. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

 

1. Vertragsschluss

 

1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden vorliegen.

 

1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.

 

1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

 

1.4. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

 

1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung /Rechnung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung /Rechnung an den Gast übermitteln.

 

1.6. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des BHB vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

 

1.7. Unterbreitet der BHB auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

 

2. Reservierungen

 

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich.

 

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung nicht ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

 

2.3. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten
Zeitpunkt dem BHB Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig eine von dem BHB etwa noch erfolgende Buchungsbestätigung verbindlich.

 

3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

 

3.1. Die im Prospekt/auf der Buchungsseite angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

 

3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

 

3.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt von EUR 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

 

4. Zahlung

 

4.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Buchungspreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 25% des Buchungspreises. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Buchungspreis sofort zahlungsfällig.

 

4.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises verlangen.

 

4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kredit.- und EC- Kartenzahlungen sind nicht möglich.

 

5. Rücktritt und Nichtanreise

 

5.1. Der Gast/Auftraggeber kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem BHB. Im Falle des Rücktritts durch den Gast/Auftraggeber bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.

 

5.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

 

5.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

 

5.4. Der Gast/Auftraggeber hat an den BHB die folgenden Beträge zu zahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

 

Bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung:

 

a)   Bis zu 3 Monaten vor Reisebeginn 25% des Buchungspreises

 

b)   Bis zu 2 Monaten vor Reisebeginn 50% des Buchungspreises

 

c)   Bis zu 1 Monat vor Reisebeginn     90% des Buchungspreises

 

5.5. Dem Gast/Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

 

5.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

 

6. An- und Abreise

 

6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

 

6.2. Der Gast ist verpflichtet dem BHB, spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der BHB berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

 

6.3. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der BHB eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

 

7. Pflichten des Gastes

 

7.1 Der Gast darf die Ferienwohnungen nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat. Das Rauchen und die Haltung von Haustieren sind nicht gestattet. Die allgemeinen Ruhezeiten sind zu beachten. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Gastes ist/sind das/die Ferienwohung(en) zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Wohnung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.

 

7.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

 

7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

 

8. Haftung des BHB

 

8.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

 

8.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

 

8.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

9. Haftung des Gastes

 

Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen / Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/ Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden in/an die Ferienwohnungen, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem BHB anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem BHB für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB). Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden. Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

 

10. Verjährung

 

10.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr.

 

10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

 

10.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

10.4. Reklamationen sind vom Gast gegenüber dem BHB unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt.

 

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast/Auftraggeber und dem BHB, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

 

11.2. Der Gast/ Auftraggeber kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.

 

11.3. Für Klagen des BHB gegen den Gast/Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes/ Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Gäste/ Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.

 

11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 

12. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Bestimmung.

 

Vermittelnder BHB ist:

Quartier Oberhut  |  Oberhutstr. 43  |  53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Inhaber Monreal GbR  |  53506 Hönningen